Die Stadterhebung Düsseldorfs

 

Bereits im 12. Jahrhundert wurde das Dorf an der Düssel – Dusseldorp – in einer Kölner Urkunde erstmalig erwähnt. Die Siedlung an der Mündung der Düssel in den Rhein gehörte zu dieser Zeit dem Edelherren Arnold von Tyvern, der sie allerdings 1189 an den Grafen Adolf III. von Berg verpfändete.

Wenig gibt es in der Folgezeit über das kleine Dorf, dessen Kapelle 1206 zur Pfarrkirche erhoben wurde, nicht berichten. Erst im Jahre 1288 macht das Dorf wieder von sich reden.

Nach dem Tode des Kölner Erzbischofs Engelbert I. endete die Linie der Grafen zu Berg im Mannesstamme. Die Grafschaft fiel an Heinrich von Limburg, der mit der Tochter Adolf III. von Berg verheiratet war. Unter ihm verschlechterte sich das Verhältnis zu Kurköln, mit dem die Grafen von Berg traditionell freundschaftlich verbunden waren, erheblich. Die Grafschaft teilte die rheinischen und westfälischen Besitzungen des Erzstiftes, und als nach dem Aussterben der herrschenden Linie des Limburger Geschlechtes neben Adfolf V. von Berg, dem Enkel Heinrichs, auch Kölns Erzbischof Siegfried von Westerburg Erbansprüche geltend machte, kam es zum endgültigen Bruch mit dem Erzstift. Adolf V. trat seine  Rechte an Herzog Johann von Brabant an, der gegen das Erzbistum in den Krieg zog. Neben Graf Adolf V. zogen u.a. auch die Grafen von Jülich, von der Mark, Tecklenburg und Waldeck an der Seite des Brabanters in den Krieg. Zur alles entscheidenden Schlacht kam es am 5. Juni 1288. Sie war eine der blutigsten Schlachten des Mittelalters.

An der Seite des Grafen zogen auch etliche Bürger der Siedlung an der Düssel ins Feld. Ihre Ausrüstung entsprach jedoch so gar nicht den heutigen Vorstellungen mittelalterlicher Bewaffnung – sie bestand aus Dreschflegeln, Heugabeln und Sensen, bäuerliches Werkzeug also.

Die Brabantsche Seite ging als Sieger aus der Schlacht hervor, Erzbischof Siegfried wurde gefangengenommen und dem Grafen von Berg übergeben, die Vormachtstellung des Erzstiftes am Niederrhein war gebrochen. Zum Dank, aber auch, um an der Westgrenze seines Territoriums einen befestigten Platz zu schaffen, verlieh Adolf V. der Ansiedlung die Stadtrechte. Folgerichtig stand die Anlage eines Grabens und der damit verbundenen Errichtung eines Walles und eines Palisadenzauns an erster Stelle des Privilegs. Die Stadterhebungsurkunde und die in ihr beinhalteten Punkte, sollten innerhalb dieser anzulegenden Stadtbefestigung gelten.

Sie bestimmte, daß die Stadtbewohner von sämtlichen Abgaben an den Grafen befreit waren. Einzige Ausnahmen machten die Herbstbede und das Grafenfutter. Die Ordnung des Gerichtswesens wurde durch mehrere Bestimmungen geändert.

Entscheidend für die weitere Stadtentwicklung waren jedoch die wirtschaftlichen Maßnahmen, die mit dem Privileg in Kraft traten. Es wurde den Bürgern erlaubt, 2 Jahrmärkte in der Stadt abzuhalten, einer in der Woche nach Pfingsten, und der andere zum Fest des Kirchenpatrons St. Lambertus um den 17. September, zudem durfte jeden Montag ein Wochenmarkt gehalten werden. Die Bürger konnten im gesamten Herrschaftsbereich des Grafen ihre Ware zollfrei transportieren.

Das Gebiet der neuen Stadt umfaßte lediglich 3,8 Hektar, eigentlich zu wenig, um einem  Marktplatz, einer Waage, Lagermöglichkeiten für die Kaufleute, sowie einem Rathaus Platz zu bieten. Auch bot die neue Stadt keine Möglichkeit Zuwanderungen zuzulassen. Bedingt durch die Enge im Jahre 1288 ist es nicht verwunderlich, daß von einer Funktion der Stadt als Residenz zu damaliger Zeit noch nicht die Rede war.