Der Niederrheinisch-Westfälische Reichskreis

 

Um die inneren und äußeren Schwächen des Deutschen Reiches zu beseitigen wurde auf dem Augsburger Reichstag von 1500, im Zuge der Reichsreformbestrebungen Kaiser Maximilians I., das Reich in sechs Reichskreise eingeteilt. Nicht zu diesem aufgeteilten Gebiet gehörten die Kurfürstentümer und die habsburgischen Erblande. 1512 wurde die Zahl der Reichskreise auf zehn erhöht.

Ab 1555 oblag es den Reichskreisen, die Landfriedenswahrung und die Vollstreckung der Reichskammerurteile sicherzustellen. 1559 wurde ihnen die Aufsicht über die Münzprägung und den Münzumlauf übertragen. Ab 1681 mußten die Kreise Aufstellung und Unterhalt des Reichsheeres durchführen und zudem einen Teil der Militärlasten tragen. Den Reichskreisen standen gewählte Kriegshauptmänner vor, ab 1555 Kriegsoberste. Dies waren zumeist ein geistlicher und weltlicher Fürst.

Der Niederrheinisch-Westfälische Reichskreis umfaßte die Territorien von der Weser, unter Einschluß des Bistums Verden und der Grafschaft Schaumburg-Lippe rechts der Weser, bis zu der – späteren – niederländischen Grenze, überschritt den Rhein mit Jülich und dem Bistum Lüttich, und schloß lediglich die westfälischen und rheinischen Teile des Erzbistums Köln aus. Der Reichskreis bestand aus insgesamt 55 Kreisständen, u.a. Stadt Köln, Fürstbistum Münster und Stadt Dortmund, deren Vertreter die Kreistage bildeten.

Diese Kreistage, die nur selten einberufen wurden, fanden in Köln statt, das Kreisarchiv befand sich in Düsseldorf. 1555 übernahm der Herzog von Jülich-Kleve-Berg das Kreisoberstenamt, geistlicher Kollege war der Erzbischof von Münster. Der Niederheinisch-Westfälische Reichskreis stellte große Bemühungen an, eine einheitliche Münzordnung zu schaffen, was 1604 mit der Übernahme des stadtkölnischen Münzfußes durch Kurköln fast erreicht wurde. Doch 1700 übernahm der Reichskreis, bedingt durch auswärtige Interessen, den Leipziger Münzfuß.

Nach der Abtretung aller linksrheinischen Gebiete an die Franzosen, erfolgte 1806 die Auflösung des Reichskreises.